Gemeinschaftseigentum
Dies sind Anlagen bzw. Einrichtungen des Wohneigentums die allen Wohnungseigentümern als Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Hier Beispiele, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören: Fahrradkeller, Treppenhaus, Flure, Fahrstuhl, Heizungsanlage etc..